Wettbewerb Funkkaserne Nord   Wohnungsbau, Studentenwohnungen, Kinderkrippe, Kindergarten, Lärmschutzbebauung, Clearinghaus

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Programm Wohnungsbau, Studentenwohnungen, Kinderkrippe, Kindergarten, Lärmschutzbebauung, Clearinghaus
Bauherr GEWOFAG
Standort München, Schwabing-Freimann
Jahr 2011
Leistungsphasen Entwurf, Wirtschaftlickeitsanalyse, Passivhausstandard
Architektenteam m8architekten, München

Das Gesicht zur Stadt – Ein großes Bild

Das Quartier zeigt sich zum Frankfurter Ring mit einer über die gesamte Länge durchlaufenden, als Schallschutzpuffer fungierenden Rahmenstruktur, hinter der eine riesige Graffiti-Wand liegt. Diese Graffiti-Wand wird zum Superzeichen des Quartiers. Als Ausdruck jugendlicher Subkultur und in gewisser Weise als Volkskunst heutiger Großstädte kann sie ständiger Veränderung unterworfen sein und immer wieder für Gesprächsstoff sorgen. Die Graffiti-Wand wird zur hell ausgeleuchteten Bühne für ein gestalterisches und soziales Experiment, das für die Bewohner des Quartiers eine positive identitätsstiftende Wirkung entfalten kann.

Städtebau und Freiräume

Randbebauung am Frankfurter Ring

Die Randbebauung der gegenüber dem Frankfurter Ring zurückversetzten Wohnquartiere reagiert auf den großmaßstäblichen, von Verkehr und Gewerbegebiet geprägten Stadtraum im Norden. Die Länge der Baukörper, die Durchgängigkeit von plastischer Gliederung und Graffiti-Malerei, sowie die Verklammerung durch die Rahmenstruktur entsprechen dem Maßstab des Autoboulevards und der Wahrnehmung in der Bewegung. Akzentuierende Einschnitte in die Gebäudekontur geben Einblicke in die hinter der Schallschutzwand liegenden Freiräume und machen die Struktur des Wohnquartiers spürbar. Der Frankfurter Ring selbst bildet keine individuellen Adressen, diese befinden sich alle im Inneren des Quartiers. Die Randbebauung am Frankfurter Ring wird als markante, städtebauliche Grenze mit klar definierten Durchgängen für Fußgänger und Radfahrer verstanden. Die Allee vermittelt als Filter zwischen Ring und Wohnbebauung.

Wohnquartier wa 1+2

Aus der durchlaufenden Randbebauung entwickelt sich eine netzartige Figur, die sich nach Süden öffnet und deren Stirnseiten mit den Solitärbauten südlich der Quartiersstraße korrespondieren. Baukörper und Freiräume verzahnen sich horizontal und vertikal: baumbestandene, öffentliche Erschließungshöfe auf Straßenniveau und halböffentliche, angehobene Gartenhöfe auf Sockelniveau besitzen großzügige Durchblicke und Verbindungen zum Frankfurter Ring. Sie bieten Raum für den Aufenthalt der verschiedenen Bewohnergruppen: Senioren, Jugendlichen, Kinder und Eltern. Im Zentrum der Gartenhöfe wird ein Spielbereich für Kleinkinder mit Aufenthaltsbereich für die Eltern angeordnet. Die Mietergärten können von den Mietern selbst gestaltet werden und sind mit einer 1 m hohen Schnitthecke eingefriedet. Große Dachterrassen, die als wiederkehrendes Motiv in alle Gebäudeteile eingekerbt sind, darüber liegende Dachgärten bilden ein zusammenhängendes Netz miteinander verbundener Freibereiche für alle Bewohner.

Erschließung, Nutzungen

Alle drei Bereiche, wa 1, 2 und 3, werden für Fußgänger und Pkw in erster Linie von innen über die Quartiersstraße bzw. über die Nord-Süd verlaufenden öffentlichen Wege und Erschließungshöfe erschlossen. Die Quartiersstraße wird als öffentlicher Raum im Sinne eines shared space verstanden. Hier schließt der wichtige Übergang zum Quartierspark an, damit sollen die Funktion der Quartiersstraße als öffentlicher Raum sowie die Bezüge innerhalb des Quartierbereichs gestärkt werden. Regelmäßige Weg- und Blickbeziehungen zum Frankfurter Ring sollen dazu beitragen, dass ein abwechslungsreiches, vernetztes Freiraumgefüge entsteht.

Der Pkw-Verkehr wird durch die Anordnung der Tiefgaragenzufahrten an den Rändern (wa 1+2) und am Frankfurter Ring (wa 3) so weit wie möglich aus der Mitte des Quartiers gehalten. Die Müllabfuhr erfolgt über den Gehweg entlang des Frankfurter Rings.

wa 1+2

Die öffentlichen Einrichtungen, Nachbarschaftstreff und Haus für Kinder und Familien, liegen zentral und gut auffindbar am Schnittpunkt von Quartiersstraße und übergeordneter Nord-Süd-Fußwegeverbindung. Ihre Freiräume liegen unmittelbar am öffentlichen Raum, womit die Außenwirkung verstärkt und spontane Begegnungen ermöglicht werden.

Sowohl die Laubengänge als auch die Spänner-Treppenhäuser sind mit den gemeinschaftlichen Freibereichen in Erdgeschoss und Obergeschossen gut verknüpft, so wie diese Freibereiche großteils auch untereinander. damit wird ein durchlässiges, kommunikatives Wegenetz innerhalb der Wohnanlage geschaffen.

wa 3

Die Kindereinrichtungen und das Studentenwohnheim werden von der Quartiersstraße aus erschlossen, das Clearinghauses über den eigenen Freibereich an der lärmgeschützten Nord-Süd-Wegeverbindung. Die drei Nutzungen sind in klar ablesbare Bereiche bzw. Bauteile gegliedert. Beide Kindereinrichtungen sind im Erdgeschoss vorgesehen, ebenso die Gemeinschaftsbereiche des Clearinghauses. Alle Gruppen- bzw. Gemeinschaftsräume sind lärmabgewandt den Gartenbereichen zugeordnet. Das Studentenwohnheim besitzt Gemeinschaftsterrassen im 1., 2. und 4.Obergeschoss.

Dachterrassen und Dachgärten, Gemeinschaftsräume

Ein Netz von Gemeinschaftsräumen schafft ein differenziertes Angebot für nachbarschaftliche Begegnungen: die größeren Gemeinschaftsräume der Wohnanlage liegen erdgeschossig in der Achse der Gartenhöfe. Ihre transparente Gestaltung schafft Durchblicke zum Frankfurter Ring. Auf den über Treppen miteinander verbundenen Dachterrassen und -gärten sind teils gemeinschaftlich genutzte Terrassen oder Grünbereiche, teils private Mietergärten vorgesehen. Angelagerte, kleinere Gemeinschaftsräume und Räume für Gartengeräte unterstützen die Nutzung dieser Freibereiche und die Bildung einer lebendigen Hausgemeinschaft.

Wohnungen

In der Randbebauung entlang des Frankfurter Rings befinden sich überwiegend die kleineren, einseitig nach Süden orientierten 1- und 2-Zimmer-Wohnungen. In den Ost-West-orientierten Gebäudeteilen liegend vorwiegend die größeren 3- und 4-Zimmer-Wohnungen. Alle Wohnungen besitzen zusammenhängende oder durchgesteckte Koch-Ess-Wohnbereiche, um eine großzügige Raumwirkung zu erreichen. Zur Erhöhung der Wohnqualität sind in Wohnungen teilweise kleinere Abstellräume bzw. begehbare Schrankzonen vorgesehen.

Energiekonzept

Das Energiekonzept orientiert sich am Passivhaus-Standard und geht damit über den geforderten Standard des KfW-Effizienzhaus 40 hinaus. Die angenäherte Umsetzung erlaubt es, zur Zertifizierung erforderliche, jedoch teilweise unnötig starre technische Detailvorgaben zu vermeiden. Darauf aufbauend wäre zur Führung des formalen Passivhaus-Nachweises auch eine Anpassung des Konzepts möglich, sofern dies aus förderrechtlichen Gründen notwendig sein sollte.

Die wesentlichen Bestandteile des Konzepts sind:

– Minimierung der Öffnungen und ein vorgeschalteter Pufferraum im Norden

– auf 40% begrenzte Öffnungsanteile an Ost- und Westseiten

– Einsatz von hochgedämmten Massivwänden aus Betonfertigteilen (kerngedämmte Sandwichelemente) mit u-wert 0,15, die auch wegen ihrer Unempfindlichkeit gegenüber Vandalismus kostengünstig im Unterhalt sind

– Verwendung von 3-fach-Verglasung mit Holzrahmen und einem Uw-Wert von ca. 0,8 W/m²K.

– Nutzung passiver solarer Gewinne erfolgt durch Verglasung mit hohem g-Wert (60%) in Kombination mit optimalem externem Überhitzungsschutz durch außen liegende Raffstores (Ost, Süd, West) mit fc-Wert 0,13

– Balkone nach Ost-West mit geringer Verschattung wg. flacherem Sonnenstand

– freie Betondecken dienen als thermische Speichermasse

– kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (mind. 85%) garantiert Frischluftzufuhr auch bei dichter Fassade und beugt Schimmelbildung vor

– Vorwärmung der Frischluft erfolgt durch Erdregister bzw. die unbeheizte Tiefgarage. eine natürliche Fensterlüftung ist auf Nutzerwunsch möglich, im Norden auch über die akustische Pufferzone

– wirtschaftliches Heizungssystem durch Kombination von Fernwärmeversorgung mit Radiatoren (Nutzung der hohen Vorlauftemperatur der Fernwärme)

– geringer Heizflächenbedarf aufgrund optimierter Gebäudehülle, Aufstellung der Radiatoren an Innenwänden möglich, da kein Kaltluftabfall an 3-fach-Isolierverglasung

– wirtschaftliche Photovoltaik-Anlage durch optimierte Flächenausnutzung mit flach geneigter Anordnung der PV-Elemente auf den obersten Dachflächen (geringe Eigenverschattung).

Schallschutz

Um den Anforderungen des Bebauungsplans an den Schallschutz Rechnung zu tragen, wurde ein dreigliedriger Baukörper gewählt, der sich in Form einer Schallschutzbebauung entlang des Frankfurter Rings erstreckt. Die Zwischenräume zwischen den Gebäuden werden gebäudehoch mit transparenten Lärmschutzwänden versehen. Damit ist sichergestellt, dass an den dahinter liegenden Fassaden Außenwohn- und Freibereichen eine ausreichende Abschirmung gegen Verkehrs- und Gewerbelärm gegeben ist. Die Durchgänge zwischen den öffentlichen Freiräumen des Quartiers und dem Frankfurter Ring werden als versetzt angeordnete, transparente Lärmschutzwände geplant, die aufgrund ihrer Labyrinth-Struktur eine ausreichende Schallabschirmung bieten.

wa 1+2

Im Bereich der Nordfassaden werden - mit Ausnahme der Eckwohnungen - verglaste Laubengänge realisiert, was für eine ausreichende Schallabschirmung der dahinter liegenden Wohnungsfassaden sorgt. Ausgewählte Bereiche des Laubengangs erhalten jedoch zur Erhöhung der Raumqualität Fenster mit Öffnungsmöglichkeit. Die Be- und Entlüftung aller Wohnungen erfolgt über die lärmabgewandten Seiten. Im Bereich der „eingeschnittenen“ Terrassen wird die Lärmschutzwand gebäudehoch fortgeführt, so dass auf den dahinter liegenden Außenwohnbereichen ein Beurteilungspegel von tags 59 db(a) nicht überschritten wird.

wa 3

Die Aufenthaltsräume im wa 3 sind zum Schutz vor Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen so weit wie möglich zum ruhigen Gartenbereich orientiert. Für die dem Lärm zugewandten Aufenthaltsbereiche des Studentenwohnheims ist an der Nord- und Ostseite eine Doppelfassade geplant (mit einem Mindestabstand von 0,5 m von der wärmegedämmten Primärfassade gemäß TA Lärm). Sämtliche Außenbauteile von Aufenthaltsräumen im wa 3, die einem erhöhten Verkehrslärm ausgesetzt sind, werden gemäß den Anforderungen der DIN 4109, Tabelle 8, dimensioniert. Grundsätzlich sind für sämtliche Wohn- und Aufenthaltsbereiche Lüftungseinrichtungen vorgesehen, um den Anforderungen an die DIN 1946-6 hinsichtlich eines hygienischen Luftwechsels gerecht zu werden. Sofern erforderlich werden die Lüftungseinrichtungen schallgedämmt ausgeführt.

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